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Verhaltensregeln bei einem Täterverdacht

Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Falkensee verhalten sich nach folgenden Regeln bei Verdachtsfällen, dass Mitglieder Täter von Gewalt oder sexualisierter Gewalt sind:

 

  • Wir bewahren Ruhe.
  • Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpersonen.
  • Wir führen ein Verdachtstagebuch.
  • Wir überlegen, woher der Verdacht kommt und ausgelöst wurde.
  • Wir benennen und erkennen Gefühle, wodurch der Verdacht ausgelöst wurde.
  • Wir beobachten das potenziell betroffene Mitglied.
  • Wir erkennen die eigenen Grenzen und Möglichkeiten und akzeptieren diese.
  • Wir unternehmen nichts auf eigene Faust.
  • Wir sind keine Polizei! Wir führen keine eigenen Ermittlungen durch.
  • Wir sind keine Psychologen! Wir versuchen niemanden zu therapieren.
  • Wir führen keine eigene Befragung des Täters durch.
  • Wir konfrontieren den Täter nicht mit der Vermutung.
  • Wir konfrontieren nicht die Eltern mit der Vermutung.
  • Wir besprechen das weitere Vorgehen mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen.
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen Kontakt zu Fachberatungsstellen aufnehmen sollten, bei einer begründeten Vermutung.
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen bei einer begründeten Vermutung mit dem vermutlichen Täter sprechen.
  • Wir unternehmen nichts ohne eine verbindliche Absprache mit dem vermutlichen Opfer, den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Fachberatungsstelle. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind nur mit einzubeziehen, wenn sie nicht involviert sind.

Weitere Verhaltensregeln

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