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Verhaltensregeln bei einem Mitteilungsfall

Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Falkensee verhalten sich nach folgenden Regeln bei einem Mitteilungsfall durch ein Mitglied, das Opfer von sexueller Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung wurde/geworden ist:

 

  • Wir bewahren Ruhe.
  • Wir schenken dem jungen Menschen Glauben und ermutigen ihn, sich uns anzuvertrauen.
  • Wir protokollieren das Gespräch im Dokumentationsbogen „Mitteilungsfall“.
  • Wir drängen das Kind/den Jugendlichen zu nichts.
  • Wir stellen keine „Warum“- Fragen.
  • Wir üben keinen Druck aus.
  • Wir fordern keine logischen Erklärungen.
  • Wir ergreifen Partei für das Kind/den Jugendlichen.
  • Wir bestärken das Kind/den Jugendlichen darin, dass er keine Schuld an dem Vorgefallenen trägt.
  • Wir respektieren die Grenzen, Widerstände und zwiespältigen Gefühle des jungen Menschen.
  • Wir kontaktieren, wenn anwesend, die Ansprechpersonen.
  • Wir erkennen die eigenen Grenzen und Möglichkeiten und akzeptieren diese.
  • Wir versichern dem Jugendlichen, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache mit ihm unternommen wird.
  • Wir geben dem Kind keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen ab.

 

Nach der Mitteilung:

  • Wir kontaktieren sofort die Ansprechpersonen. Diese informieren unverzüglich den §26 BGB Vorstand.
  • Wir unternehmen nichts auf eigene Faust.
  • Wir führen keine eigene Befragung des vermutlichen Täters durch.
  • Wir sind keine Polizei! Wir führen keine eigenen Ermittlungen durch.
  • Wir sind keine Psychologen! Wir versuchen niemanden zu therapieren.
  • Wir holen uns selbst Hilfe.
  • Wir besprechen das weitere Vorgehen mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen.
  • Wir dokumentieren alle weiteren Gespräche.
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen Kontakt zur Fachberatungsstelle aufnehmen.
  • Wir unternehmen nichts ohne eine verbindliche Absprache mit dem Opfer, den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Fachberatungsstelle. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind nur mit einzubeziehen, wenn sie nicht involviert sind.

Weitere Verhaltensregeln

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