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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Falkensee e.V. findest du hier .
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Stand: 31.01.2015
Amtsgericht: Potsdam
Vereinsregister-Nr.: VR 8300 P
Die DLRG bildet durch ihre Mitglieder und Gliederungen die größte, freiwillige und führende Wasserrettungsorganisation Deutschlands und der Welt. In ihr finden alle Mitglieder und Gliederungen eine ehrenamtlich und humanitär wirkende Gesellschaft zur Verhinderung von Ertrinkungsunfällen vor. Alle Gliederungen, die den Namen der DLRG führen, erkennen den bindenden Charakter dieser Gesellschaft an und verpflichten sich, ihr ganzes Tun und Handeln im Sinne dieser bundesweiten Gesellschaft und an den Leitsätzen der DLRG auszurichten. Gegenseitiges Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches Handeln sowie die Übereinstimmung von Wort und Tat bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs. Sie begründen die menschliche Qualität der Mitglieder und die Stärke der DLRG.
Die Organe der DLRG Ortsgruppe sind:
a) die Hauptversammlung und
b) der Vorstand.
Die Hauptversammlung ist zuständig für Aufgaben grundsätzlicher Art. 2. Zu ihnen gehören insbesondere:
a) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,
b) Entgegennahme der Jahresabrechnung und des Berichtes über die Betriebs- und Rechnungsführung,
c) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
d) Wahl der Mitglieder des Vorstandes entsprechend § 8 Abs. 1a – 1i,
e) Wahl der Stellvertreter entsprechend § 8 Abs. 1d – 1i,
f) Wahl der Revisoren,
g) Wahl der Mitglieder des Ehrenrates,
h) Wahl der Delegierten,
i) Festsetzung des Haushaltsplanes,
j) Festsetzung der Mindesthöhe der Mitgliedsbeträge,
k) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
l) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und
m) Beschlussfassung über die Auflösung der DLRG Ortsgruppe.
Die DLRG-Jugend führt ihre Arbeit im Rahmen der DLRG Ortsgruppe aus. Sie gibt sich dafür eine eigene Jugendordnung. Die Jugendordnung steht im Einklang mit der Landesjugendordnung.
Es gelten die Ordnungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die am 26. März 2014 anlässlich der Gründungsversammlung der DLRG Ortsgruppe beschlossene Satzung tritt mit dem Datum der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam in Kraft.
Mit Satzungsänderung vom 31.01.2015 erfolgte die Umbenennung (Namensänderung) von „DLRG Ortsgruppe Osthavelland“ in „DLRG Ortsgruppe Falkensee“; die Änderung tritt mit dem Datum der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam in Kraft.
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
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