Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

Wiederholungsprüfung des DRSA

Dieses Angebot ist genau richtig für dich, wenn du bereits das DRSA (Bronze/Silber/Gold) besitzt und dieses durch eine erneute Prüfungsabnahme erneuern bzw. seine Gültigkeit verlängern möchtest.

Auf dieser Seite kannst du dich über die Bedingungen informieren. Die Anmeldung ist jederzeit möglich - die Prüfungstermine werden dann mit den Ausbildern abgestimmt.

Für eine Wiederholungsprüfung des DRSA gelten folgende Bedingungen:

  • Es wird erwartet, dass du zur Prüfung den Lernstoff selbstständig aufgearbeitet hast.
  • Bei der "Auffrischung" handelt sich um eine komplette Prüfung (Theorie und Praxis) nach den Vorgaben der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen". Alle Infos zu den geforderten Leistungen sind HIER zu finden.
  • Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils ist der Besuch eines regulären Kurses erforderlich.
  • Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich.
  • Eine ausgefüllte und unterschriebene Prüfungskarte und die  Selbsterklärung zum Gesundheitszustand müssen vor Beginn der Prüfung vorliegen.
  • Kosten/Prüfungsgebühren sind zu entrichten (zzgl. eventuelle Eintritte ins Bad sowie ggf. Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung).

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Besitz des jeweiligen Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) (der Rettungsschwimmpass muss bei der Anmeldung vorgelegt werden).
  • Gute körperliche und schwimmerische Fitness: Aufgrund des kurzen Zeitrahmens besteht bei der Prüfungsabnahme keine Möglichkeit, Schwimmstile und Kondition zu trainieren. Lediglich die rettungsspezifischen Techniken werden (kurz) geübt.
    Sofern erweiterter Traininsbedarf besteht, empfehlen wir Dir einen regulären Rettungsschwimmkurs über mehrere Wochen anstelle dieser Auffrischung.
  • Gesundheitliche Eignung: Dazu gehört u.a. auch die Fähigkeit, auf 3,50 Meter Tiefe abzutauchen. Vor den Tauchgängen erfolgt eine gründliche Sicherheitsunterweisung. Bitte tauche nicht, sofern diese Unterweisung noch nicht erfolgt bzw. von dir noch nicht verstanden worden ist. Falls du an Verletzungen der Gehörorgane leidest oder aus anderen Gründen nicht sicher bist, ob du tauchen darfst, konsultiere bitte frühzeitig einen Arzt.
  • Ablegen der Prüfungen nur ohne Hilfsmittel wie z.B. Schwimmbrille (laut Prüfungsordnung nicht gestattet).
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (Ausbildung bzw. Training) oder höhere Qualifikation (nur für DRSA Silber/Gold), max. 2 Jahre alt (kann auch innerhalb 3 Monaten nach Prüfungsbeginn nachgereicht werden).
  • Weitere Links/Infos:
    - Merkblatt M3-002-15 (Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
    - Merkblatt M3-001-15 (Einsatz von Schwimmbrillen)
    - Prüfungsfragenquiz für das Selbstlernen

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, den Rettungsschwimmpass bei erfolgreicher Absolvierung der Auffrischung direkt auszugeben. Sind alle Prüfungen, Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt, erhaltst du den Rettungsschwimmpass in der Regel in ca. vier Wochen nach Prüfungsende. Bei Bedarf können wir dir jedoch eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, vorausgesetzt du hast alle Prüfungen und Bedingungen erfüllt.

 

Kontakt:

Heiko Hackbarth,Vorsitzender
E-Mail: vorsitzender(at)falkensee.dlrg.de

Roger Ritter, Technischer Leiter Ausbildung
E-Mail: tl.ausbildung(at)falkensee.dlrg.de

 

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.