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Verhaltensregeln bei einem Opferverdacht

Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Falkensee verhalten sich nach folgenden Regeln bei Verdachtsfällen, in denen Mitglieder Opfer von Gewalt oder sexualisierter Gewalt geworden sind:

 

  • Wir bewahren Ruhe.
  • Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpersonen.
  • Wir führen ein Verdachtstagebuch.
  • Wir überlegen, woher der Verdacht kommt bzw. ausgelöst wurde.
  • Wir benennen und erkennen Gefühle wodurch der Verdacht ausgelöst wurde.
  • Wir beobachten das potenziell betroffene Mitglied.
  • Wir erkennen die eigenen Grenzen und Möglichkeiten und akzeptieren diese.
  • Wir unternehmen nichts auf eigene Faust.
  • Wir sind keine Polizei! Wir führen keine eigenen Ermittlungen durch.
  • Wir sind keine Psychologen! Wir versuchen niemanden zu therapieren.
  • Wir führen keine eigene Befragung des Opfers durch.
  • Wir konfrontieren das Opfer nicht mit der Vermutung.
  • Wir konfrontieren nicht die Eltern/Erziehungsberechtigten mit der Vermutung.
  • Wir besprechen das weitere Vorgehen mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpersonen.
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen, bei einer begründeten Vermutung, Kontakt zu Fachberatungsstellen aufnehmen sollten.
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen bei einer begründeten Vermutung mit dem vermutlichen Opfer sprechen.
  • Wir unternehmen nichts ohne eine verbindliche Absprache mit dem vermutlichen Opfer, den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Fachberatungsstelle. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind nur mit einzubeziehen, wenn sie nicht involviert sind.
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpersonen Kontakt zu einem Rechtsbeistand aufnehmen, um die richtigen Schritte einzuleiten.

Weitere Verhaltensregeln

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